Mein Bruder und ich sind neulich übereingekommen, dass wir das Elternhaus schon gerne behalten möchten, den elterlichen Betrieb mit seinen ganzen Schulden aber nicht. Kann man eigentlich ein Testament auch halb ausschlagen?
Nur die eine Hälfte
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Soweit ich weiß, geht das leider nicht, dass man sich sozusagen die Rosinen rauspickt und den Rest nicht nimmt. Aber da kann euch ein Fachmann im Erbrecht Dachau bestimmt weiterhelfen und das Ganze genauer für euch erklären. Mich hat Herr Schmid von https://www.rechtsanwaltskanzl…e/rechtsgebiete/erbrecht/ schon mehrmals gut beraten, wenn es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten ging. Er ist Fachanwalt für mehrere Rechtsgebiete, unter anderem für Erbrecht, aber auch Familien- oder Arbeitsrecht.
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Soweit ich weiß, kann man eine Erbschaft grundsätzlich nicht einfach in „Haus ja, Betrieb und Schulden nein“ aufteilen. Eine Ausschlagung bezieht sich normalerweise auf die gesamte Erbschaft und nicht nur auf einzelne Vermögenswerte. Genau deshalb wäre ich bei so einer Konstellation sehr vorsichtig und würde erst einmal prüfen lassen, wie das Elternhaus und der Betrieb rechtlich miteinander verbunden sind und was im Testament tatsächlich geregelt wurde.
Es kann allerdings Unterschiede geben, wenn beispielsweise verschiedene Erbteile oder unterschiedliche Berufungsgründe vorliegen. Deshalb würde ich mich hier nicht allein auf allgemeine Aussagen aus dem Internet verlassen, gerade wenn im Betrieb erhebliche Schulden stecken. Die Ausschlagungsfrist ist zudem grundsätzlich nur sechs Wochen, sodass man sich damit nicht zu viel Zeit lassen sollte.
Ich würde mir in dem Fall tatsächlich einmal eine erbrechtliche Beratung holen. Die Kanzlei Wegener in Würzburg beschäftigt sich unter anderem mit Testamenten, Erbschaften, Nachlassregelungen und auch der Frage, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Vielleicht ist das für euch interessant: Kanzlei Wegener – Erbrecht